Über Stefan Kopp-Assenmacher
Stefan Kopp-Assenmacher ist Gründungspartner der Sozietät Kopp-Assenmacher & Nusser. Er ist seit mehr als zwanzig Jahren im Umwelt- und Planungsrecht tätig. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im klassischen Umweltrecht. Hierzu gehören etwa alle Rechtsfragen rund um Genehmigungen und Erlaubnisse für immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen, insbesondere Industrieanlagen. Seine Mandanten sind vornehmlich mittelständische Firmen und Industrieunternehmen. Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher hält regelmäßig Fachvorträge, publiziert Fachbeiträge und engagiert sich in zahlreichen Verbänden.
Das „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019" bezeichnet Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher als „oft empfohlenen“ Rechtsanwalt in den Kategorien „Umwelt- und Planungsrecht“ und „Produktbezogenes Umweltrecht/Regulierung“.
Tätigkeitsschwerpunkte
Wirtschaft und Umwelt
Gesetzgebung und Normung
Versorgungs-/Entsorgungswirtschaft
Bergbau und Rohstoffe
Planung und Projekte
Compliance und Organisation
Werdegang und Beratungsspektrum
Stefan Kopp-Assenmacher studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, Wien und Berlin. Im Anschluss daran war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin (Lehrstuhl Prof. Dr. M. Kloepfer) sowie am Forschungszentrum für Umweltrecht und am Europäischen Zentrum für Staatswissenschaften und Staatspraxis tätig. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2006 bis April 2013 war er Partner in einer auf Umwelt- und Technikrecht spezialisierten überregionalen Kanzlei. 2013 gründete er die Kanzlei Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte. 2016 war er Gründungspartner der Sozietät Kopp-Assenmacher & Nusser.
Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher ist vor allem im Umweltrecht tätig. Hierzu gehören das umweltbezogene Erlaubnis- und Genehmigungsrecht, das Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht, das Bodenschutz- und Naturschutzrecht, das Stoffrecht, das Störfallrecht und das Emissionshandelsrecht sowie alle Querschnittsbereiche, wie Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltinformationsrecht und Umweltverfahrensrecht. Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher vertritt zudem im umweltbezogenen Ordnungswidrigkeitenrecht und Umweltstrafrecht.
Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher berät mittlere und größere Unternehmen der Energiewirtschaft, der Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie der Abfallwirtschaft. Zu seinen Mandanten zählen des weiteren Industrieunternehmen aus den Bereichen der chemischen Grundstoffindustrie, der Zement-, Papier-, Glas-, Holz-, Stahl- und Metallherstellung und -verarbeitung sowie Unternehmen der Lebensmittelherstellung und der Getränkeindustrie.
Lehrtätigkeiten, Herausgeberschaften und Mitgliedschaften
- Seit 2017 Lehrbeauftragter zum „Ressourcenschutzrecht“ an der Leuphana Universität Lüneburg
- Seit 2018 Mitglied des Herausgeberbeirats der „W+B – Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht“ (Lexxion Verlag)
- Seit 2005 Mitherausgeber der „Zeitschrift für Umweltrecht“ (Nomos-Verlag)
- Herausgeber des Kommentars „Kreislaufwirtschaftsgesetz“, 2015 (Erich Schmidt Verlag)
- Vorsitzender des Hauptausschusses Recht der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall e.V. (DWA)
- Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), Leiter Politikberatung
- Mitglied im Ingenieurtechnischen Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA), Fachausschuss A2 (Recht und Finanzen) und Fachausschuss C6 (mineralische Stoffe)
- Mitglied im Forschungszentrum Umweltrecht (FZU)
- Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU)
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW)
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Kontakt
- Stefan Kopp-Assenmacher
- Friedrichstraße 186
- 10117 Berlin
- +49 (0) 30 / 450 86 55 - 20
- +49 (0) 30 / 450 86 55 - 11
- kopp@kn-law.de
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