Kompetenzen Immobilienwirtschaft
Nach unserem Verständnis umfasst Immobilienwirtschaftsrecht mehr als Transaktionen, Due Diligence-Prüfungen und Gewerbemietverträge. Die regulatorischen Anforderungen an Neubau, Betrieb und Abbruch von Gebäuden nehmen stetig zu. Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben, Regelungen zu Energie- und Ressourceneffizienz, Nachhaltiges Bauen, Denkmalschutz, Brandschutz, Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen, die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten und der Umgang mit Gebäudeschadstoffen, insbesondere Asbest, sind nur einige von vielen Themen, mit denen sich Immobilienunternehmen auseinandersetzen müssen. Die unternehmensinterne Umsetzung der Betreiberverantwortung, der Aufbau einer möglichst rechtssicheren, maßgeschneiderten Compliance-Organisation sowie eine Vielzahl umweltrechtlicher Fragen verdeutlichen, welche vielfältigen Herausforderungen von der Immobilienwirtschaft zu meistern sind.
Große Wohnungsbaugesellschaften, landeseigene Immobiliengesellschaften und namhafte Projektentwickler schätzen unsere spezielle Expertise in diesen Bereichen genauso wie die Real-Estate-Abteilungen zahlreicher DAX-Unternehmen. Wir beraten die Immobilienwirtschaft zu der gesamten Bandbreite öffentlich-rechtlicher und organisationsrechtlicher Fragestellungen. Unsere umwelt-, planungs- und produktrechtlichen Schwerpunkte kommen unseren Mandanten dabei in Bereichen wie etwa dem Re-Development, Flächenrecycling und Altlastenmanagement (inkl. Kampfmittelräumung), den Schnittstellen zwischen Bauplanungsrecht, Störfallrecht und Immissionsschutzrecht sowie bei Fragen zur Entsorgung von Bauabfällen oder der Verwendung gesetzeskonformer Bauprodukte in besonderem Maße zugute.
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